[zitat=fester Tester schrieb am 04.06.2020 | 09:47]Schaut fein aus. [/zitat]
da bin ich ja mal gespannt, wo mein kommentar nun landet ...
fester Tester
Beitrag # 263 04.06.2020 om 09:47
Schaut fein aus.
Frank aus Duisburg
Beitrag # 262 30.05.2020 om 07:57
Cookies?
Hallo!
Was ist mit der gerade ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Zustimmungserfordernis bei Cookies?
Benutzt das Gästebuch Cookies und werden die rechtlichen Bedingungen eingehalten?
Gruß Frank
Kommentar:
Hallo Frank.
Ob das Script Cookies setzt? - Die Antwort findest Du HIER
Ergänzung wegen der angesprochenen Entscheidung des BGH:
In diesem Urteil, das vorgestern veröffentlicht wurde, heißt es, dass
Zitat:
"für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist". (Fettdruck hinzugefügt)
Die eventuell vom myPHP Guestbook genutzten Cookies erstellen kein Nutzerprofil und dienen erst Recht nicht der Werbung oder der Marktforschung.
In dem einen denkbaren Fall beinhaltet der Cookie nur eine sogen. Session-ID, das ist eine vom Server generierte willkürliche Buchstaben- und Ziffernfolge, mit der niemand etwas anfangen kann, in dem anderen Fall wird eine vom Nutzer eventuell geänderte Spracheinstellung erfasst, die sich auch nicht für Marktforschung oder Werbung, geschweige denn für eine Rückverfolgung oder Individualisierung eignet. Sowohl der eine wie auch der andere verfallen mit dem Schließen des Browsers.
Kommentar:
Hallo Frank.Ob das Script Cookies setzt? - Die Antwort findest Du HIER
Ergänzung wegen der angesprochenen Entscheidung des BGH:
In diesem Urteil, das vorgestern veröffentlicht wurde, heißt es, dass
Zitat:
"für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist". (Fettdruck hinzugefügt)In dem einen denkbaren Fall beinhaltet der Cookie nur eine sogen. Session-ID, das ist eine vom Server generierte willkürliche Buchstaben- und Ziffernfolge, mit der niemand etwas anfangen kann, in dem anderen Fall wird eine vom Nutzer eventuell geänderte Spracheinstellung erfasst, die sich auch nicht für Marktforschung oder Werbung, geschweige denn für eine Rückverfolgung oder Individualisierung eignet. Sowohl der eine wie auch der andere verfallen mit dem Schließen des Browsers.
Beruhigt?
LG Wolfgang